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Automatik-Kfz, z. B. Elektrofahrzeuge, in der Fahrausbildung

Veröffentlicht am , aktualisiert am

Weißer VW-Elektro-Fahrschulwagen der Ferienfahrschule Ilsemann

Kombinierte Ausbildung auf Schaltwagen und Automatik (B197) oder eventuell auch nur den Führerschein auf einem Automatik-Kraftfahrzeug

Seit dem 01.04.21 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung die sogenannte „Automatikregelung“. Durch eine Schaltkompetenzschulung und einen abschließenden Test durch uns kann die Schlüsselzahl 197 erworben werden. Hierdurch erlangt Ihr die Möglichkeit, Schalt- sowie Automatik-Kfz führen zu dürfen, obwohl Ihr die Praxisprüfung auf einem Automatik-Kfz abgelegt habt.

Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug erleichtert dem Fahrschüler evtl. die Ausbildung. Die reine Fahrzeugbedienung fällt dem Fahranfänger mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Wenn die Fahrausbildung mit einem Automatikfahrzeug beginnt, kann man sich wegen der erleichterten Fahrzeugbedienung viel früher mit der Verkehrsbeobachtung, der Fahrzeugpositionierung, der Geschwindigkeitswahl und der Kommunikation im Straßenverkehr auseinandersetzen.

Ihr könnt in Zukunft eure Fahrstunden bis zur Prüfung auf einem Automatikfahrzeug machen. Wenn ihr weiterhin auch auf einem Schaltwagen fahren wollt, ist dies auch möglich. Dazu braucht es nur mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit entsprechender 15-minütiger Prüfung durch einen Fahrlehrer, somit habt ihr beides.

Für weitere Infos stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

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