Eine Ferienfahrschule bildet nach denselben Vorschriften aus wie jede andere Fahrschule. Der Unterschied liegt im Takt: Theorie und Fahrstunden liegen dicht beieinander, damit Sie die Ausbildung in Ihren Ferien, in den Semesterferien oder in einem Urlaub am Stück durchziehen können.
Für die Klasse B gilt in jeder Kursform derselbe Pflichtumfang:
| Baustein | Umfang | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | 14 Doppelstunden à 90 Minuten (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff) | § 4 FahrschAusbO, Anlagen 1 und 2.8 |
| Theorie pro Tag | höchstens 2 Doppelstunden | § 4 Abs. 6 FahrschAusbO |
| Besondere Ausbildungsfahrten | 12 Fahrten à 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit | § 5 Abs. 3 FahrschAusbO, Anlage 4 |
| Übungsstunden | keine gesetzliche Mindestzahl, richtet sich nach Ihrem Lernstand | § 6 Abs. 1 FahrschAusbO |
| Prüfungen | Theorieprüfung, danach praktische Prüfung beim TÜV NORD | § 16, § 17 FeV |
Stand der Vorschriften: 3. Oktober 2026. Für 2027 ist eine Reform geplant, die einige dieser Zahlen ändern soll. Was davon beschlossen ist, lesen Sie im Ratgeber Führerscheinreform 2027.





