Eine Ferienfahrschule bildet nach denselben Vorschriften aus wie jede andere Fahrschule. Für Klasse B heißt das:
- 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten (§ 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8)
- höchstens zwei Doppelstunden Theorie pro Tag (§ 4 Abs. 6 FahrschAusbO)
- Theorie in Präsenz, nicht als reiner Online-Kurs (§ 4 Abs. 1b FahrschAusbO)
- 12 Sonderfahrten à 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit (Anlage 4 FahrschAusbO)
- Fahrstunden immer als Einzelunterricht (§ 5 Abs. 8 FahrschAusbO)
Rechnen Sie nach: Ein Kurs, der für die komplette Klasse B weniger als 7 Theorietage einplant, kann den Pflichtumfang nicht einhalten. Fragen Sie im Zweifel nach dem Ausbildungsplan. Den muss jede Fahrschule für Theorie und Praxis aufstellen und in ihren Räumen aushängen oder auslegen (§ 4 Abs. 6, § 5 Abs. 11 FahrschAusbO).





