| Schritt | Frühester Zeitpunkt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ausbildung beginnen | rechtzeitig vor dem 17. Geburtstag | |
| Theorieprüfung | 3 Monate vor dem 17. Geburtstag | § 16 Abs. 3 FeV |
| Praktische Prüfung | 1 Monat vor dem 17. Geburtstag | § 17 Abs. 1 FeV |
| Fahren mit Begleitung | ab dem 17. Geburtstag | § 48a FeV |
Wer zum 17. Geburtstag fahren möchte, sollte Ausbildung und Antrag entsprechend früh planen. Die Stadt Göttingen nennt für die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen circa vier bis fünf Wochen.
Besonders praktisch ist BF17 in den Ferien: Wer in den Sommerferien vor dem 17. Geburtstag den Intensivkurs macht, hat Theorie und Praxis kompakt erledigt. Planen Sie dabei die Mindestalter-Fristen aus der Tabelle ein.





