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Begleitetes Fahren ab 17 in Göttingen

Bei der Ferienfahrschule Ilsemann in Göttingen machen Sie den Führerschein schon mit 17: Mit dem Begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, dürfen Sie Auto fahren, solange eine namentlich eingetragene Begleitperson neben Ihnen sitzt (§ 48a FeV). Die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B: 14 Doppelstunden Theorie, Übungsstunden und 12 Sonderfahrten. Wir bilden dafür an beiden Göttinger Standorten aus, in der Goßlerstraße 35 und in der Hauptstraße 27a in Geismar.

Bei der Stadt Göttingen kostet der BF17-Antrag 53,60 Euro zuzüglich 5,10 Euro je Begleitperson (goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026). Hier lesen Sie, wann Sie anfangen können, was Sie für den Antrag brauchen und was nach dem 18. Geburtstag passiert.

Junger Fahrschüler mit Prüfungsbescheinigung vor dem Elektro-Fahrschulwagen

Ab wann Sie anfangen können

SchrittFrühester ZeitpunktRechtsgrundlage
Ausbildung beginnenrechtzeitig vor dem 17. Geburtstag
Theorieprüfung3 Monate vor dem 17. Geburtstag§ 16 Abs. 3 FeV
Praktische Prüfung1 Monat vor dem 17. Geburtstag§ 17 Abs. 1 FeV
Fahren mit Begleitungab dem 17. Geburtstag§ 48a FeV

Wer zum 17. Geburtstag fahren möchte, sollte Ausbildung und Antrag entsprechend früh planen. Die Stadt Göttingen nennt für die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen circa vier bis fünf Wochen.

Besonders praktisch ist BF17 in den Ferien: Wer in den Sommerferien vor dem 17. Geburtstag den Intensivkurs macht, hat Theorie und Praxis kompakt erledigt. Planen Sie dabei die Mindestalter-Fristen aus der Tabelle ein.

Ausbildung: genau wie Klasse B

Für BF17 gibt es keine eigene, verkürzte Ausbildung. Sie absolvieren den vollen Umfang der Klasse B:

  • 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten, in Präsenz (§ 4 FahrschAusbO)
  • Übungsstunden ohne gesetzliche Mindestzahl, je nach Lernstand
  • 12 Sonderfahrten à 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit (Anlage 4 FahrschAusbO)
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung beim TÜV NORD

Die Theorie besuchen Sie in der Goßlerstraße dienstags und donnerstags oder in Geismar montags und mittwochs, jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr. Für Schülerinnen und Schüler ist das gut mit dem Schulalltag vereinbar. Alles Weitere zur Ausbildung lesen Sie auf der Seite Führerschein Klasse B.

Der Antrag bei der Stadt Göttingen

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen liegt, stellen Sie den Antrag beim Fachdienst Straßenverkehr im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1 bis 4. Laut Stadt brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild
  • den Erste-Hilfe-Nachweis (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, § 19 FeV)
  • einen Sehtest, nicht älter als zwei Jahre (§ 12 FeV)
  • das Antragsformular für die Teilnahme am Begleiteten Fahren
  • für jede Begleitperson ein eigenes Formular

Die Gebühr beträgt 53,60 Euro, für jede Begleitperson kommen 5,10 Euro hinzu. Wohnen Sie im Umland, ist der Landkreis Göttingen zuständig. Den Termin im Rathaus buchen Sie online über die Terminvergabe der Stadt.

Begleitpersonen

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur fahren, wenn eine der eingetragenen Begleitpersonen dabei ist (§ 48a Abs. 2 FeV). Die Begleitpersonen werden namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, regelt § 48a FeV. Die Stadt Göttingen prüft das im Antragsverfahren. Klären Sie am besten vorher, wer infrage kommt, und tragen Sie mehrere Personen ein, damit Sie flexibel bleiben.

Die Begleitperson ist keine Fahrlehrerin und kein Fahrlehrer. Sie soll Ihnen Sicherheit geben und Ihnen helfen, Erfahrung zu sammeln, nicht in den Verkehr eingreifen.

Nach dem 18. Geburtstag

Mit 17 erhalten Sie statt eines Kartenführerscheins eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag (§ 48a Abs. 3 FeV). Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie allein fahren, müssen aber rechtzeitig den Kartenführerschein bei Ihrer Behörde abholen beziehungsweise umschreiben lassen. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag.

Warum BF17 sinnvoll ist

Mit BF17 sammeln Sie ein Jahr lang Fahrpraxis, bevor Sie allein unterwegs sind. Das lohnt sich besonders für Fahranfänger aus dem Umland, die später täglich zur Ausbildung, zur Uni oder zur Arbeit fahren. Wer im Göttinger Süden wohnt, findet die passende Anlaufstelle am Standort Geismar, aus dem Norden und der Innenstadt ist die Goßlerstraße näher.

Anmelden können Sie sich zu den Bürozeiten oder über unser Anmeldeformular.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mit BF17 fahren?

Mit BF17 fahren Sie ab dem 17. Geburtstag, immer mit einer eingetragenen Begleitperson. Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vorher möglich (§ 17 Abs. 1 FeV).

Was kostet der BF17-Antrag in Göttingen?

Der BF17-Antrag kostet bei der Stadt Göttingen 53,60 Euro zuzüglich 5,10 Euro je Begleitperson. Dazu kommen die Kosten der Ausbildung und der Prüfungen.

Ist die Ausbildung für BF17 kürzer?

Nein, die Ausbildung für BF17 ist nicht kürzer. Sie entspricht vollständig der Klasse B mit 14 Doppelstunden Theorie und 12 Sonderfahrten.

Wie lange gilt die Prüfungsbescheinigung?

Die Prüfungsbescheinigung für BF17 gilt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag (§ 48a Abs. 3 FeV).

Kann ich BF17 im Intensivkurs machen?

Ja, BF17 ist im Intensivkurs möglich, sofern die Mindestalter-Fristen passen: Theorieprüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fragen zu Ausbildung, Terminen und Anmeldung beantworten wir gern persönlich.

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