Maßgeblich ist Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz.
| Hauptwohnsitz | Zuständig |
|---|---|
| Stadt Göttingen mit allen Stadtteilen, etwa Weende, Grone, Geismar, Nikolausberg | Stadt Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 bis 4, 37083 Göttingen |
| Gemeinden im Landkreis, etwa Rosdorf, Bovenden, Friedland, Gleichen, Dransfeld | Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen |
| Andere Stadt, zum Beispiel bei Studierenden | Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz |
Die Stadt Göttingen vergibt Termine online. Sie bittet darum, immer nur einen Termin zu reservieren und nicht benötigte Termine selbst zu stornieren. Beim Landkreis ist ebenfalls ein Termin nötig.
Ein Umzug während der Ausbildung ändert die Zuständigkeit. Wer zum Beispiel aus dem Landkreis in die Stadt Göttingen zieht und dort seinen Hauptwohnsitz anmeldet, sollte bei beiden Behörden nachfragen, wie der laufende Antrag weiterbehandelt wird. Sagen Sie uns in diesem Fall Bescheid, damit wir Ihren Zeitplan anpassen können.






