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Führerschein beantragen in Göttingen: Unterlagen, Sehtest, Erste Hilfe, Fristen

Den Führerscheinantrag stellen Sie in Göttingen beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1 bis 4, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Stadtgebiet liegt. Sie brauchen Ausweis, Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und die Angabe Ihrer Fahrschule. Die Gebühr beträgt 45,90 Euro, die Bearbeitung dauert circa vier bis fünf Wochen (goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026).

Die Ferienfahrschule Ilsemann erklärt hier Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag vorbereiten, damit Ihr Kurs nicht an der Behörde hängt. Wer im Umland wohnt, stellt den Antrag beim Landkreis Göttingen.

Fahrschüler mit Prüfungsbescheinigung vor dem Fahrschulwagen

Welche Behörde ist zuständig?

Maßgeblich ist Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz.

HauptwohnsitzZuständig
Stadt Göttingen mit allen Stadtteilen, etwa Weende, Grone, Geismar, NikolausbergStadt Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 bis 4, 37083 Göttingen
Gemeinden im Landkreis, etwa Rosdorf, Bovenden, Friedland, Gleichen, DransfeldFahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen
Andere Stadt, zum Beispiel bei StudierendenFahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz

Die Stadt Göttingen vergibt Termine online. Sie bittet darum, immer nur einen Termin zu reservieren und nicht benötigte Termine selbst zu stornieren. Beim Landkreis ist ebenfalls ein Termin nötig.

Ein Umzug während der Ausbildung ändert die Zuständigkeit. Wer zum Beispiel aus dem Landkreis in die Stadt Göttingen zieht und dort seinen Hauptwohnsitz anmeldet, sollte bei beiden Behörden nachfragen, wie der laufende Antrag weiterbehandelt wird. Sagen Sie uns in diesem Fall Bescheid, damit wir Ihren Zeitplan anpassen können.

Die Unterlagen für den Erstantrag

Für den Erstantrag Klasse A oder B nennt die Stadt Göttingen:

  1. Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass
  2. Lichtbild. Bei anderen Anträgen weist die Stadt darauf hin, dass im Rathaus keine Lichtbilder angefertigt werden können, bringen Sie es also mit.
  3. Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
  4. Erste-Hilfe-Nachweis
  5. Angabe der Fahrschule

Für Begleitetes Fahren ab 17 kommen das Antragsformular für BF17 und für jede Begleitperson ein eigenes Formular hinzu.

Sehtest: wo, wann, wie alt

Der Sehtest ist Pflicht für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (§ 12 Abs. 2 FeV). Er wird bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle gemacht, viele Augenoptiker bieten das an. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (§ 12 Abs. 7 FeV).

Statt des Sehtests können Sie auch ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes vorlegen (§ 12 Abs. 4 FeV). Bestehen Sie den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung nötig (§ 12 Abs. 5 FeV).

Für die Klassen C und D gelten strengere Regeln mit ärztlicher Untersuchung (§ 12 Abs. 6 FeV).

Erste-Hilfe-Kurs: Umfang und Ausnahmen

Der Kurs umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und muss bei einer amtlich anerkannten Stelle stattfinden (§ 19 Abs. 1 und 2 FeV). Er dauert also in der Regel einen Tag.

Keinen Kurs brauchen Sie, wenn Sie bereits für eine frühere Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Nachweis erbracht haben (§ 19 Abs. 2 FeV). Ebenfalls befreit sind unter anderem Personen mit abgeschlossener ärztlicher Ausbildung, mit einer Ausbildung in bestimmten Gesundheitsfachberufen oder mit Sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung (§ 19 Abs. 3 FeV).

Gebühren und Bearbeitungszeit

Antrag bei der Stadt GöttingenGebühr
Ersterteilung Klasse A oder B45,90 Euro
Zuschlag für B19728,60 Euro
Begleitetes Fahren ab 1753,60 Euro zzgl. 5,10 Euro je Begleitperson

Quelle: goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026. Die Bearbeitung eines Erstantrags dauert laut Stadt circa vier bis fünf Wochen. Der Landkreis Göttingen hat eigene Gebühren und Bearbeitungszeiten.

Dazu kommen später die Prüfungsgebühren des TÜV NORD und die Kosten der Ausbildung, siehe Kosten.

Der richtige Zeitpunkt

Ohne bearbeiteten Antrag finden weder Theorie- noch Praxisprüfung statt. Für einen Intensivkurs oder einen Ferienkurs heißt das: Stellen Sie den Antrag mindestens fünf Wochen vor Kursbeginn, besser früher. So gehen Sie vor:

  1. Bei der Fahrschule anmelden, damit Sie die Fahrschule im Antrag angeben können.
  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs erledigen.
  3. Termin bei der Behörde buchen und Antrag stellen.
  4. Während der Bearbeitung Theorie lernen.

Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter möglich (§ 16 Abs. 3 FeV), die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher (§ 17 Abs. 1 FeV). Den Antrag können Sie also schon deutlich vor dem 17. oder 18. Geburtstag stellen.

Häufige Fehler beim Antrag

  1. Sehtest zu alt. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Wer den Sehtest lange vor dem Antrag macht, muss ihn eventuell wiederholen.
  2. Fahrschule noch nicht gewählt. Die Stadt Göttingen verlangt die Angabe der Fahrschule. Melden Sie sich deshalb vor dem Antrag bei uns an.
  3. B197 vergessen. Wer auf Automatik prüfen und trotzdem Schaltwagen fahren will, gibt B197 gleich im Antrag an. Die Stadt berechnet dafür 28,60 Euro zusätzlich.
  4. Zu spät gestellt. Bei circa vier bis fünf Wochen Bearbeitung ist ein Antrag eine Woche vor dem Ferienkurs zu spät.
  5. Mehrere Termine gebucht. Die Stadt bittet ausdrücklich darum, nur einen Termin zu reservieren, und behält sich vor, weitere Buchungen zu löschen.

Fristen nach der Prüfung

Zwei Fristen gelten ab der Prüfung:

  • Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten folgen (§ 18 Abs. 2 FeV).
  • Zwischen bestandener praktischer Prüfung und Aushändigung des Führerscheins dürfen höchstens zwei Jahre liegen, sonst verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit (§ 18 Abs. 2 FeV).

Den Gesamtablauf von der Anmeldung bis zum Führerschein zeigt die Seite Ablauf.

Wenn Sie den Zeitpunkt Ihres Antrags mit dem Kursbeginn abstimmen möchten, erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder zu den Bürozeiten.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich den Führerschein in Göttingen?

Den Führerschein beantragen Sie in Göttingen beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1 bis 4, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Stadtgebiet liegt. Im Umland ist der Landkreis Göttingen zuständig.

Wie lange dauert der Führerscheinantrag in Göttingen?

Der Führerscheinantrag dauert in Göttingen laut Stadt circa vier bis fünf Wochen (goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026).

Was kostet der Antrag?

Der Antrag kostet bei der Stadt Göttingen 45,90 Euro für die Ersterteilung, mit B197 zusätzlich 28,60 Euro.

Wie alt darf der Sehtest sein?

Der Sehtest darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein (§ 12 Abs. 7 FeV).

Brauche ich für eine weitere Klasse einen neuen Erste-Hilfe-Kurs?

Nein, wenn Sie bereits einen Nachweis für eine frühere Fahrerlaubnis erbracht haben (§ 19 Abs. 2 FeV).

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fragen zu Ausbildung, Terminen und Anmeldung beantworten wir gern persönlich.

Anmeldung bei der Fahrschule

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