| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Alter | mindestens 25 Jahre |
| Vorbesitz | Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren |
| Ausbildung | Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Fahrschule, keine Prüfung |
| Eintrag | Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisbehörde eintragen lassen |
Rechtsgrundlage ist § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung. Den genauen Umfang der Schulung und den Ablauf des Eintrags erklären wir Ihnen bei der Anmeldung.



