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Führerschein Glossar: die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

Dieses Glossar der Ferienfahrschule Ilsemann in Göttingen erklärt über 30 Begriffe, die Ihnen auf dem Weg zum Führerschein begegnen, von A-Verstoß über Prüfauftrag bis Zusatzstoff. Jede Erklärung ist kurz gehalten und verweist, wo es passt, auf die ausführliche Seite.

Rechtsgrundlagen sind die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Stand Oktober 2026. Ihren Platz im nächsten Kurs fragen Sie über das Formular unten oder die Kontaktseite an, kompakt geht es im Intensivkurs.

Unterrichtsraum der Ferienfahrschule Ilsemann mit Bildschirm und Flipchart

A

A-Verstoß: Schwerwiegender Verkehrsverstoß in der Probezeit, etwa deutlich zu schnell, Rotlicht oder Alkohol. Löst ein Aufbauseminar aus. Siehe Probezeit.

Aufbauseminar: Pflichtseminar für Fahranfänger nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit, verbunden mit der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (§ 2a StVG).

Ausbildungsnachweis: Bescheinigung der Fahrschule über absolvierten Theorieunterricht und Fahrstunden. Wichtig beim Fahrschulwechsel.

B

B196: Schlüsselzahl, mit der Inhaber der Klasse B nach einer Schulung Leichtkrafträder bis 125 cm³ in Deutschland fahren dürfen. Siehe B196.

B197: Schlüsselzahl im Führerschein: Prüfung auf Automatik, trotzdem Schaltwagen erlaubt nach mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen und einer Testfahrt (§ 5a FahrschAusbO, § 17a FeV). Siehe B197 Automatik.

BE: Führerscheinklasse für Kombinationen aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Siehe Anhängerführerschein.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Ausbildung und Prüfung für Klasse B mit 17. Bis zum 18. Geburtstag fahren Sie nur mit eingetragener Begleitperson. Siehe BF17.

D

Doppelstunde: Zwei Unterrichtseinheiten am Stück. Im Theorieunterricht 90 Minuten, bei Fahrstunden zwei mal 45 Minuten.

E

Erste-Hilfe-Kurs: Pflichtkurs für den Führerscheinantrag mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV). Siehe Sehtest und Erste Hilfe.

F

Fahrerlaubnisbehörde: Behörde, die Ihren Führerscheinantrag bearbeitet. In der Stadt Göttingen der Fachdienst Straßenverkehr, im Landkreis die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.

FahrschAusbO: Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Regelt Inhalte und Umfang von Theorie und Praxis, etwa die 14 Doppelstunden Theorie und die 12 Sonderfahrten für Klasse B.

Ferienfahrschule: Fahrschule, die die Ausbildung kompakt in Schul- oder Semesterferien anbietet. Gleiche gesetzliche Inhalte, dichterer Takt. Siehe Ferienfahrschule Göttingen.

FeV: Fahrerlaubnis-Verordnung. Regelt Klassen, Mindestalter, Prüfungen, Sehtest und Erste Hilfe.

G

Grundfahraufgaben: Aufgaben in der praktischen Prüfung neben der Prüfungsfahrt, etwa Einparken, Rückwärtsfahren, Umkehren oder Gefahrbremsung.

Grundstoff: Theorieteil, der für alle Klassen gleich ist: 12 Doppelstunden à 90 Minuten.

I

Intensivkurs: Kompakte Führerscheinausbildung in einem festen Zeitraum. Bei der Ferienfahrschule Ilsemann in 12 Werktagen, 4 oder 6 Wochen. Siehe Intensivkurs.

K

Klasse AM: Führerschein für Roller und Mopeds bis 45 km/h, ab 15 Jahren. In Klasse B enthalten. Siehe Rollerführerschein.

Klasse B: Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, ab 18 Jahren oder mit Begleitetem Fahren ab 17. Siehe Autoführerschein.

Klasse T: Führerschein für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ab 16 Jahren. Siehe Traktorführerschein.

P

Probezeit: Zwei Jahre ab Erteilung des ersten Führerscheins mit strengeren Regeln, unter anderem 0,0 Promille. Siehe Probezeit.

Prüfauftrag: Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde an die Prüfstelle, Sie zu prüfen. Er entsteht erst, wenn Ihr Antrag bearbeitet ist. Ohne Prüfauftrag kein Prüftermin.

Prüfort: Ort der praktischen Prüfung. Grundsätzlich Ort der Hauptwohnung, alternativ Ort von Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeit (§ 17 Abs. 3 FeV).

Prüfungsbescheinigung: Vorläufiger Nachweis nach bestandener Prüfung, wenn der Kartenführerschein noch nicht vorliegt. Gilt höchstens drei Monate und nur in Deutschland.

S

Schaltkompetenzschulung: Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen plus Testfahrt, Voraussetzung für die Schlüsselzahl B197.

Schlüsselzahl: Zahl im Führerschein, die Auflagen oder Berechtigungen anzeigt, zum Beispiel für Sehhilfe oder B197.

Sehtest: Prüfung der Sehschärfe bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein (§ 12 FeV).

Sonderfahrten: Pflichtfahrten für Klasse B: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit, je 45 Minuten. Siehe Sonderfahrten.

T

Theorieprüfung: Prüfung am Computer mit Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog. Frühestens drei Monate vor dem Mindestalter, bestanden 12 Monate gültig. Siehe Theorieprüfung bestehen.

TÜV NORD: Technische Prüfstelle, die in Niedersachsen die Fahrerlaubnisprüfungen abnimmt.

Z

Zusatzstoff: Klassenspezifischer Theorieteil, für Klasse B 2 Doppelstunden à 90 Minuten.

Ü

Übungsstunde: Normale Fahrstunde von 45 Minuten in der Grundausbildung. Für Klasse B gibt es keine Mindestzahl. Siehe Wie viele Fahrstunden?.

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