A-Verstoß: Schwerwiegender Verkehrsverstoß in der Probezeit, etwa deutlich zu schnell, Rotlicht oder Alkohol. Löst ein Aufbauseminar aus. Siehe Probezeit.
Aufbauseminar: Pflichtseminar für Fahranfänger nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit, verbunden mit der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (§ 2a StVG).
Ausbildungsnachweis: Bescheinigung der Fahrschule über absolvierten Theorieunterricht und Fahrstunden. Wichtig beim Fahrschulwechsel.




