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Probezeit beim Führerschein: die Regeln für Fahranfänger

Wer zum ersten Mal einen Führerschein bekommt, ist zwei Jahre auf Probe unterwegs (§ 2a StVG). In dieser Zeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, und schon ein schwerwiegender Verstoß führt zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung des ersten Führerscheins, beim Begleiteten Fahren also schon mit 17.

Hier lesen Sie, was A- und B-Verstöße sind, welche Folgen drohen und wie Sie die Probezeit ohne Ärger überstehen. Stand Oktober 2026, die geplante Reform 2027 kann einzelne Regeln ändern.

Fahrschüler der Ferienfahrschule Ilsemann, Foto 160 von 169

Die Grundregeln

RegelInhaltGrundlage
Dauerzwei Jahre ab Ersterteilung§ 2a StVG
Alkohol0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren§ 24c StVG
Verlängerungauf vier Jahre bei Anordnung eines Aufbauseminars§ 2a StVG
Gilt fürden ersten Führerschein, nicht für spätere Erweiterungen§ 2a StVG

Wer schon zum Beispiel Klasse A1 hat und später Klasse B macht, startet keine neue Probezeit. Läuft die erste noch, läuft sie weiter. Ausnahme: Für die Klassen AM, L und T gibt es keine Probezeit. Wer zuerst nur den Rollerführerschein AM hatte, beginnt die Probezeit erst mit Klasse B oder A1.

A-Verstöße und B-Verstöße

Das Gesetz teilt Verstöße in zwei Gruppen ein:

  • A-Verstöße sind schwerwiegend, zum Beispiel deutlich zu schnell, Rotlichtverstoß, Vorfahrt missachtet, Handy am Steuer oder jeder Verstoß gegen das Alkoholverbot.
  • B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, zum Beispiel abgefahrene Reifen oder fehlende Fahrzeugpapiere.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit reichen aus, damit die Behörde ein Aufbauseminar anordnet.

Was dann passiert

  1. Erster Schritt: Aufbauseminar auf eigene Kosten, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
  2. Weiterer Verstoß: schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
  3. Erneuter Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Bußgelder und Punkte kommen in jedem Fall noch dazu. Ein einziger Moment mit dem Handy in der Hand kann also teuer werden.

So kommen Sie gut durch die Probezeit

  • Kein Alkohol, auch kein Bier. 0,0 Promille heißt wirklich null. Auch Restalkohol am nächsten Morgen zählt.
  • Handy aus der Hand. Navi vor der Fahrt einstellen, Halterung nutzen.
  • Tempo im Blick. Besonders in Ortschaften rund um Göttingen wechseln Tempolimits oft.
  • Weiterfahren und üben. Wer nach der Prüfung monatelang nicht fährt, verliert Sicherheit. Fahren Sie regelmäßig, am Anfang gern mit einer erfahrenen Person daneben.

Probezeit und Begleitetes Fahren

Beim Begleiteten Fahren ab 17 beginnt die Probezeit mit der Prüfungsbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag fahren Sie nur mit eingetragener Begleitperson. Wer dann mit 18 allein fährt, hat schon einen Teil der Probezeit hinter sich. Mehr dazu auf der Seite Begleitetes Fahren ab 17.

Häufige Irrtümer

  • „Ein bisschen Alkohol ist okay, solange ich unter 0,5 Promille bleibe.“ Falsch, in der Probezeit gilt 0,0.
  • „Ein Punkt in Flensburg ist egal.“ In der Probezeit kann schon ein einziger A-Verstoß das Aufbauseminar auslösen, unabhängig vom Punktestand.
  • „Mit 21 ist die Probezeit vorbei.“ Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung, egal wie alt Sie sind. Das Alkoholverbot gilt zusätzlich bis 21.
  • „Auf dem Beifahrersitz zu sitzen, ist Begleitung genug.“ Beim Begleiteten Fahren muss die Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Die beste Grundlage für eine entspannte Probezeit ist eine Ausbildung ohne lange Pausen, zum Beispiel im Intensivkurs.

Gut vorbereitet in die Probezeit

Die beste Vorbereitung auf die Probezeit ist eine gründliche Ausbildung, gerade bei Autobahn, Landstraße und Dunkelheit. Was in den Pflichtfahrten passiert, erklärt der Ratgeber Sonderfahrten Klasse B.

Die Ferienfahrschule Ilsemann hat zwei Standorte in Göttingen: die Goßlerstraße 35 nahe der Uni (Telefon 0551 36011, Büro dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) und die Hauptstraße 27a in Geismar (Telefon 0551 794238, Büro montags und mittwochs von 16 bis 18 Uhr). Ihren Platz im nächsten Kurs fragen Sie am schnellsten über das Formular unten oder die Kontaktseite an.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Zwei Jahre ab Erteilung des ersten Führerscheins. Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sie sich auf vier Jahre (§ 2a StVG).

Darf ich in der Probezeit ein Bier trinken und fahren?

Nein. In der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille (§ 24c StVG).

Was ist ein A-Verstoß?

Ein schwerwiegender Verstoß, zum Beispiel deutlich zu schnell, über Rot, Vorfahrt missachtet, Handy am Steuer oder Alkohol am Steuer.

Beginnt beim Motorradführerschein eine neue Probezeit?

Nein, die Probezeit gilt nur für den ersten Führerschein. Läuft sie noch, gilt sie weiter. Für die Klassen AM, L und T gibt es keine Probezeit.

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