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Führerscheinreform 2027: was sich ändern soll und was heute gilt

Die Führerscheinreform 2027 soll die Fahrausbildung günstiger machen, unter anderem durch den Wegfall der Präsenzpflicht im Theorieunterricht und der Mindestzahl an Sonderfahrten. Stand 3. Oktober 2026 ist sie noch nicht in Kraft: Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2026 eine Reform der Fahrausbildung beschlossen, die den Führerschein günstiger machen soll. Die erste Lesung im Bundestag fand am 24. September 2026 statt (Drucksache 21/7404). Das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert.

Die Ferienfahrschule Ilsemann in Göttingen erklärt hier, was geplant ist, was das für Ihre Ausbildung bedeutet und warum Warten selten die beste Idee ist. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich am Gesetzgebungsverfahren etwas ändert.

Theorieraum der Ferienfahrschule Ilsemann

Was die Reform vorsieht

Laut Pressemitteilung 043/2026 des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. Mai 2026 sind unter anderem diese Änderungen geplant:

BereichHeute (Stand 3. Oktober 2026)Geplant
TheorieunterrichtPräsenzpflicht (§ 4 Abs. 1b FahrschAusbO)Präsenzpflicht entfällt
Fragenkatalogaktueller Umfangrund ein Drittel kleiner
Sonderfahrten Klasse B12 Pflichtfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit (Anlage 4 FahrschAusbO)keine Mindestzahl mehr, Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflichtinhalte
Dauer der praktischen Prüfungheutige PrüfungsdauerAbsenkung auf das EU-Minimum von 25 Minuten
Üben mit Angehörigennicht vorgesehennach bestandener Theorie möglich (Experimentierklausel)
Transparenzkeine Pflicht zur VeröffentlichungPreise und Bestehensquoten der Fahrschulen in der Mobilithek

Ziel ist laut Ministerium ein bezahlbarerer Führerschein. Das Bundesverkehrsministerium nannte im Mai 2026 rund 3.400 Euro als durchschnittliche Kosten für Klasse B.

Wo das Verfahren steht

DatumSchritt
20.05.2026Beschluss im Bundeskabinett (BMV-Pressemitteilung 043/2026)
24.09.2026Erste Lesung im Bundestag, Drucksache 21/7404
offenAusschussberatung, zweite und dritte Lesung, Befassung des Bundesrates
voraussichtlich Anfang 2027Inkrafttreten

Im Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Punkte noch ändern. Verlässlich ist erst der verkündete Gesetzestext. Einzelheiten wie die Präsenzpflicht in der Theorie stehen heute in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, also in einer Verordnung, und müssen auch dort angepasst werden.

Wir verfolgen das Verfahren über die Seiten des Bundestages und die Mitteilungen des Bundesverkehrsministeriums. Sobald es einen neuen Schritt gibt, etwa die Abstimmung im Bundestag oder ein festes Datum für das Inkrafttreten, ergänzen wir die Tabelle und ändern das Stand-Datum oben auf dieser Seite. So sehen Sie auf einen Blick, ob die Angaben noch aktuell sind.

Was bis zum Inkrafttreten gilt

Bis die Reform in Kraft tritt, bilden alle Fahrschulen nach den heutigen Regeln aus:

  • 14 Doppelstunden Theorie für Klasse B, in Präsenz, höchstens zwei pro Tag (§ 4 FahrschAusbO)
  • 12 Sonderfahrten à 45 Minuten (§ 5 Abs. 3 FahrschAusbO, Anlage 4)
  • Theorie- und Praxisprüfung beim TÜV NORD, Fristen nach § 18 FeV

Wer heute anfängt, wird nach heutigem Recht ausgebildet. Wie Übergangsregeln für laufende Ausbildungen aussehen, steht noch nicht fest.

Was die Transparenzpflicht bedeuten würde

Ein Punkt der Reform betrifft alle Fahrschulen direkt: Preise und Bestehensquoten sollen künftig in der Mobilithek veröffentlicht werden, einer Datenplattform des Bundes. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler wäre das eine Möglichkeit, Angebote vergleichbar zu machen.

Wie genau die Daten erhoben und dargestellt werden, ist Stand 3. Oktober 2026 noch nicht festgelegt. Bis dahin gilt: Bestehensquoten, die Fahrschulen selbst veröffentlichen, sind schwer vergleichbar, weil Zeitraum, Klasse und Zählweise oft fehlen. Zum Vergleich bundesweit: Laut TÜV-Verband wurden 2025 in Klasse B 44 Prozent der Theorie- und 37 Prozent der Praxisprüfungen nicht bestanden, Erst- und Wiederholungsprüfungen zusammengerechnet (Datenreport, zitiert nach Pressemeldungen).

Was nach heutigem Stand gleich bleibt

In den Eckpunkten, die das Bundesverkehrsministerium am 20. Mai 2026 veröffentlicht hat, kommen einige Bausteine nicht vor. Sie dürften deshalb auch nach der Reform eine Rolle spielen:

  • der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde mit Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis (§ 12, § 19 FeV)
  • die Mindestalter der Klassen (§ 10 FeV)
  • die Reihenfolge Theorieprüfung vor praktischer Prüfung und die Fristen nach § 18 FeV
  • die Regel zum Prüfort am Wohn-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsort (§ 17 Abs. 3 FeV)

Verbindlich ist das erst mit dem verkündeten Gesetz und den angepassten Verordnungen. Wir prüfen diese Liste, sobald der endgültige Text vorliegt.

Lohnt es sich, auf die Reform zu warten?

Wir haben schon vor dem Kabinettsbeschluss darauf hingewiesen, dass die Reform länger braucht, als viele Meldungen vermuten ließen. In den Medien war damals von Sommer 2026 die Rede, tatsächlich hat das Kabinett erst im Mai 2026 beschlossen, und das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant.

Gegen das Warten sprechen drei Gründe:

  1. Der Zeitpunkt ist unsicher. Auch „Anfang 2027“ ist eine Planung, kein festes Datum.
  2. Ob und wie stark die Kosten sinken, ist offen. Der größte Kostenblock sind die Übungsstunden, und deren Zahl hängt weiter von Ihrem Lernfortschritt ab.
  3. Pausen kosten. Wer eine laufende Ausbildung unterbricht, riskiert, dass der Prüfauftrag abläuft, und braucht später Auffrischungsstunden. Und eine bestandene Theorie verfällt nach 12 Monaten (§ 18 Abs. 2 FeV).

Wer den Führerschein für Ausbildung, Studium oder Job braucht, sollte nicht auf ein Gesetz warten, dessen Wirkung noch niemand kennt.

Was der Führerschein heute kostet, erklärt die Seite Führerschein Kosten in Göttingen. Wie schnell er nach geltendem Recht geht, rechnet der Ratgeber Wie schnell geht der Führerschein? vor.

Was die Reform für Ferienkurse bedeuten könnte

Für Intensiv- und Ferienkurse sind zwei Punkte interessant. Fällt die Präsenzpflicht, könnte ein Teil der Theorie künftig flexibler stattfinden. Fällt die Mindestzahl der Sonderfahrten, richtet sich der Umfang stärker nach dem Lernstand. An der Bearbeitungszeit der Behörden und an der Prüfung selbst ändert die Reform nach heutigem Stand nichts Grundsätzliches. Wie wir unseren Intensivkurs anpassen, entscheiden wir, wenn die Regeln feststehen, und informieren unter Aktuelles.

Ob sich Warten in Ihrem Fall lohnt, besprechen wir gern persönlich. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Häufige Fragen

Wann tritt die Führerscheinreform in Kraft?

Die Führerscheinreform soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten. Stand 3. Oktober 2026 hat der Bundestag die erste Lesung abgeschlossen, das Verfahren läuft noch.

Entfällt die Theorie-Präsenzpflicht schon jetzt?

Nein, die Theorie-Präsenzpflicht gilt bis zum Inkrafttreten der Reform weiter (§ 4 Abs. 1b FahrschAusbO).

Wird der Führerschein durch die Reform billiger?

Ob der Führerschein durch die Reform billiger wird, ist offen, auch wenn die Bundesregierung genau das anstrebt. Der größte Posten, die Übungsstunden, hängt weiter vom Lernfortschritt ab.

Soll ich mit dem Führerschein bis 2027 warten?

Wir raten davon ab, wenn Sie den Führerschein bald brauchen. Der Zeitpunkt ist unsicher, und Pausen in einer laufenden Ausbildung verursachen eher Mehrkosten.

Wo finde ich den Gesetzentwurf?

Den Gesetzentwurf finden Sie im Dokumentationssystem des Bundestages unter der Drucksache 21/7404.

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