Laut Pressemitteilung 043/2026 des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. Mai 2026 sind unter anderem diese Änderungen geplant:
| Bereich | Heute (Stand 3. Oktober 2026) | Geplant |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Präsenzpflicht (§ 4 Abs. 1b FahrschAusbO) | Präsenzpflicht entfällt |
| Fragenkatalog | aktueller Umfang | rund ein Drittel kleiner |
| Sonderfahrten Klasse B | 12 Pflichtfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit (Anlage 4 FahrschAusbO) | keine Mindestzahl mehr, Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflichtinhalte |
| Dauer der praktischen Prüfung | heutige Prüfungsdauer | Absenkung auf das EU-Minimum von 25 Minuten |
| Üben mit Angehörigen | nicht vorgesehen | nach bestandener Theorie möglich (Experimentierklausel) |
| Transparenz | keine Pflicht zur Veröffentlichung | Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen in der Mobilithek |
Ziel ist laut Ministerium ein bezahlbarerer Führerschein. Das Bundesverkehrsministerium nannte im Mai 2026 rund 3.400 Euro als durchschnittliche Kosten für Klasse B.




