Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt mehrere mögliche Prüforte für die praktische Prüfung: den Ort der Hauptwohnung oder den Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle (§ 17 Abs. 3 FeV). Ein Studium in Göttingen ist also ein gesetzlich vorgesehener Grund, die Prüfung hier abzulegen.
In der Praxis kommt es darauf an, wo Sie gemeldet sind:
| Ihre Situation | Wo Sie den Antrag stellen | Prüfung in Göttingen |
|---|---|---|
| Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen | Stadt Göttingen, Neues Rathaus | ja, das ist Ihr Wohnort |
| Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen | Landkreis Göttingen | Prüfort legt die Behörde fest, wir klären das mit Ihnen |
| Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt, Studium in Göttingen | Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes | rechtlich vorgesehen, bitte vorab mit Ihrer Behörde abstimmen |
Die Stadt Göttingen schreibt auf ihrer Seite, dass Fahrerlaubnisprüfungen für ihre Antragsteller nur am Hauptwohnsitz Göttingen möglich sind. Wer anderswo gemeldet ist, sollte deshalb beim Antrag ausdrücklich angeben, dass die Prüfung am Studienort Göttingen stattfinden soll, und eine Immatrikulationsbescheinigung bereithalten. Was Ihre Behörde dafür verlangt, erfahren Sie dort. Wir helfen Ihnen gern beim Formulieren.





