Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Für Studierende ergeben sich drei typische Fälle:
| Fall | Antrag bei | Hinweis |
|---|---|---|
| Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen gemeldet | Stadt Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, Neues Rathaus | Prüfung in Göttingen ist der Normalfall |
| Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen | Landkreis Göttingen | Prüfort klären |
| Hauptwohnsitz bei den Eltern in einer anderen Stadt | Behörde am Heimatort | Prüfung am Studienort beim Antrag ansprechen |
Die Stadt Göttingen gibt für den Erstantrag circa vier bis fünf Wochen Bearbeitungszeit an, die Gebühr beträgt 45,90 Euro (goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026). Andere Behörden haben eigene Fristen und Gebühren.
Ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Göttingen anmelden, hängt von Ihrer Wohnsituation ab und ist keine Frage des Führerscheins. Für den Antrag zählt allein, was im Melderegister steht. Wer während des Studiums umzieht oder den Hauptwohnsitz wechselt, sollte die zuständige Behörde informieren, damit der Antrag nicht an der falschen Stelle liegt.





