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Führerschein während des Studiums in Göttingen

Wer in Göttingen studiert, kann die praktische Fahrprüfung hier ablegen, auch wenn der Hauptwohnsitz woanders liegt, denn die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt den Ort des Studiums ausdrücklich als Prüfort (§ 17 Abs. 3 FeV). Den Antrag stellen Sie dagegen immer bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Ferienfahrschule Ilsemann hat ihren Standort Goßlerstraße 35 nahe dem Uni-Campus und ist deshalb für viele Studierende die erste Anlaufstelle.

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen und organisatorischen Fragen. Unser Angebot für Studierende finden Sie auf der Seite Führerschein für Studierende.

Fahrschüler mit Prüfungsbescheinigung vor dem Elektro-Fahrschulwagen

Hauptwohnsitz entscheidet über die Behörde

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Für Studierende ergeben sich drei typische Fälle:

FallAntrag beiHinweis
Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen gemeldetStadt Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, Neues RathausPrüfung in Göttingen ist der Normalfall
Hauptwohnsitz im Landkreis GöttingenLandkreis GöttingenPrüfort klären
Hauptwohnsitz bei den Eltern in einer anderen StadtBehörde am HeimatortPrüfung am Studienort beim Antrag ansprechen

Die Stadt Göttingen gibt für den Erstantrag circa vier bis fünf Wochen Bearbeitungszeit an, die Gebühr beträgt 45,90 Euro (goettingen.de, abgerufen 3. Oktober 2026). Andere Behörden haben eigene Fristen und Gebühren.

Ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Göttingen anmelden, hängt von Ihrer Wohnsituation ab und ist keine Frage des Führerscheins. Für den Antrag zählt allein, was im Melderegister steht. Wer während des Studiums umzieht oder den Hauptwohnsitz wechselt, sollte die zuständige Behörde informieren, damit der Antrag nicht an der falschen Stelle liegt.

Prüfung am Studienort: so gehen Sie vor

§ 17 Abs. 3 FeV lautet sinngemäß: Die praktische Prüfung wird am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abgelegt. Ist dieser Ort kein Prüfort, bestimmt die Fahrerlaubnisbehörde einen nahe gelegenen Prüfort. Sie kann auch einen anderen Prüfort zulassen.

Für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Göttingens heißt das praktisch:

  1. Melden Sie sich bei uns an und klären Sie den Zeitplan.
  2. Stellen Sie den Antrag bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes und geben Sie dort an, dass die praktische Prüfung am Studienort Göttingen stattfinden soll.
  3. Legen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bereit, falls die Behörde einen Nachweis verlangt.
  4. Fragen Sie nach, ob die Behörde den Antrag dafür an eine andere Stelle weitergibt und wie lange das dauert.

Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, entscheidet sie selbst. Planen Sie für diesen Weg etwas mehr Zeit ein als für einen Antrag am Wohnort.

Die Fristen im Studienalltag

Zwischen Prüfungsphasen, Praktika und Heimatbesuchen geraten Fristen schnell aus dem Blick. Diese drei sollten Sie kennen:

FristDauerRechtsgrundlage
Bestandene Theorie bis zur praktischen Prüfunghöchstens 12 Monate§ 18 Abs. 2 FeV
Praktische Prüfung bis zur Aushändigung des Führerscheinshöchstens 2 Jahre§ 18 Abs. 2 FeV
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungin der Regel frühestens nach 2 Wochen§ 18 Abs. 1 FeV

Dazu kommt der Sehtest: Er darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (§ 12 Abs. 7 FeV). Wer den Sehtest im ersten Semester macht und den Antrag erst zwei Jahre später stellt, braucht einen neuen.

Semesterplanung: drei Modelle

Alles in den Semesterferien. Antrag während der Vorlesungszeit stellen, Intensivkurs in den Ferien. Bei uns in 12 Werktagen, wenn Sie täglich Zeit haben, oder in 4 bis 6 Wochen, wenn Hausarbeiten oder ein Praktikum dazwischenliegen. Details unter Intensivkurs.

Theorie im Semester, Praxis in den Ferien. Den Theorieunterricht besuchen Sie abends, in der Goßlerstraße dienstags und donnerstags von 18:00 bis 19:30 Uhr, in Geismar montags und mittwochs. Die Fahrstunden folgen in den Ferien. Achten Sie auf die 12-Monats-Frist nach der Theorieprüfung.

Ganz regulär. Theorie und Fahrstunden verteilt über das Semester. Das dauert länger, passt aber zu einem vollen Stundenplan.

Checkliste vor den Semesterferien

Wer die Ferien für einen Intensivkurs nutzen will, sollte rund acht Wochen vorher anfangen. So bleibt genug Puffer für die Bearbeitung des Antrags.

WannWas
etwa 8 Wochen vor FerienbeginnAnmeldung in der Fahrschule, Kursform und Termin festlegen
etwa 7 Wochen vorherSehtest und Erste-Hilfe-Kurs
etwa 6 Wochen vorherAntrag bei der Behörde des Hauptwohnsitzes, Prüfort Göttingen ansprechen
während der BearbeitungPrüfungsfragen lernen, Theorieabende besuchen
FerienbeginnIntensivkurs mit Theorie, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen

Die Stadt Göttingen nennt circa vier bis fünf Wochen Bearbeitungszeit. Bei anderen Behörden und bei der Abstimmung über den Prüfort kann es länger dauern. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach dem aktuellen Stand.

Automatik, Carsharing und Elektroauto

Viele Studierende fahren nach dem Führerschein vor allem Carsharing-Autos oder Elektroautos, also Fahrzeuge ohne Schaltgetriebe. Wer auf Automatik prüft, erhält normalerweise eine Beschränkung auf Automatik (§ 17a Abs. 1 FeV). Mit der Schlüsselzahl B197 dürfen Sie trotzdem Schaltwagen fahren, wenn Sie mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt absolviert haben (§ 5a FahrschAusbO). Die Stadt Göttingen berechnet für B197 einen Zuschlag von 28,60 Euro. Mehr im Ratgeber B197 oder Schaltwagen?.

Warum sich der Führerschein im Studium lohnt

Göttingen hat nach vorläufigen Zahlen der Universität rund 27.700 Studierende im Wintersemester 2025/26. Viele brauchen den Führerschein spätestens beim Berufseinstieg, für Praktika in ländlichen Betrieben, Exkursionen oder Jobs außerhalb der Stadt. Im Studium haben Sie mit den Semesterferien Zeitfenster, die es im Berufsleben selten gibt.

Wie Sie den Führerschein neben dem Studium planen, besprechen wir gern in der Goßlerstraße 35 oder nach einer Anfrage über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Wo stelle ich als Studentin oder Student den Führerscheinantrag?

Den Führerscheinantrag stellen Studierende bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres Hauptwohnsitzes. Mit Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen ist das der Fachdienst Straßenverkehr im Neuen Rathaus.

Darf ich die Fahrprüfung am Studienort machen?

Ja, der Ort des Studiums ist in § 17 Abs. 3 FeV als Prüfort genannt. Stimmen Sie das mit der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes ab.

Was passiert, wenn ich nach der Theorie ins Auslandssemester gehe?

Die bestandene Theorie bleibt auch im Auslandssemester 12 Monate gültig. Ist die praktische Prüfung bis dahin nicht bestanden, müssen Sie die Theorieprüfung wiederholen (§ 18 Abs. 2 FeV).

Wie alt darf der Sehtest sein?

Der Sehtest darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein (§ 12 Abs. 7 FeV).

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Fragen zu Ausbildung, Terminen und Anmeldung beantworten wir gern persönlich.

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