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Motorradführerschein

Die Ferienfahrschule Ilsemann bildet in Göttingen in allen Motorradklassen aus: A1 ab 16 Jahren, A2 ab 18 Jahren und A ab 24 Jahren oder ab 20 Jahren nach zwei Jahren A2 (§ 10 FeV). Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden, die praktische Ausbildung 12 Sonderfahrten plus Übungsstunden. Auch Aufstiegsprüfungen von A1 auf A2 und von A2 auf A sind bei uns möglich.

Unser Rhythmus folgt der Saison: Theorie in der kalten Jahreszeit, Praxis ab dem Frühjahr. Hier finden Sie die Unterschiede zwischen den Klassen, den Pflichtumfang und was Sie mitbringen müssen.

Willkommen zu Ihrem Motorrad-Abenteuer bei der Ferienfahrschule Ilsemann. Der Weg zum Motorradführerschein ist aufregend und eröffnet Ihnen eine Welt voller Freiheit und Abenteuer. Unsere erfahrenen Motorradfahrlehrer unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Kursen, die speziell für Motorradbegeisterte entwickelt wurden. Bei uns lernen Sie nicht nur das sichere Fahren, sondern auch, wie Sie die Freude am Motorradfahren in vollem Umfang genießen können.

Fahrschulmotorrad der Ferienfahrschule Ilsemann

Die Ferienfahrschule Ilsemann bietet individuell angepasste Motorradkurse, die sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Biker geeignet sind. Unsere Kurse kombinieren praktische Fahrstunden mit essenziellem Theoriewissen, um Sie umfassend auf die Straße vorzubereiten. Wir bieten flexible Zeitpläne, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, und unsere modernen Motorräder sind mit den neuesten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.

Bei der Ferienfahrschule Ilsemann legen wir großen Wert darauf, dass Sie nicht nur sicher fahren, sondern auch Spaß dabei haben. Unsere Motorradkurse decken alle wichtigen Themen ab: von Verkehrsregeln bis hin zu fortgeschrittenen Fahrtechniken. Unsere erfahrenen Fahrlehrer bieten Ihnen persönliche Betreuung, damit Sie mit Zuversicht und Begeisterung in Ihre Motorradkarriere starten können.

Beginnen Sie jetzt Ihre Motorradfahrausbildung bei uns

Sind Sie bereit, den ersten Schritt zu Ihrem Motorradführerschein zu machen? Melden Sie sich noch heute bei der Ferienfahrschule Ilsemann an, um mehr über unsere Motorradkurse zu erfahren. Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung und freut sich darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Motorradfahrer zu begleiten. Bei uns finden Sie die Expertise und Leidenschaft, die Sie für eine erfolgreiche und erfüllende Fahrausbildung benötigen.

Zur Anmeldung

A1, A2 oder A: die Klassen im Vergleich

KlasseMindestalterWas Sie fahren dürfen
A116 JahreLeichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW
A218 JahreMotorräder bis 35 kW
A24 Jahre direkt, 20 Jahre nach 2 Jahren A2Motorräder ohne Leistungsgrenze

Mindestalter nach § 10 FeV. Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter möglich (§ 16 Abs. 3, § 17 Abs. 1 FeV).

Sie besitzen schon die Klasse B und möchten nur eine 125er fahren? Dann kann die Schlüsselzahl B196 reichen. Für Roller bis 45 km/h ab 15 Jahren gibt es die Klasse AM.

Theorie: 16 Doppelstunden

Für die Klassen A1, A2 und A besteht die Theorie aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff, zusammen 16 Doppelstunden à 90 Minuten (§ 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8). Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis, etwa Klasse B, sind nur mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff nötig, der Zusatzstoff bleibt (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO).

Den Grundstoff besuchen Sie in unserem regulären Theorieunterricht an beiden Standorten. Für die Zweiradklassen bieten wir zusätzlich eigene Termine an. In der Saison 2026 lief die Zweirad-Theorie bereits im Februar, damit alle im Frühjahr mit der Praxis starten konnten. Aktuelle Termine finden Sie unter Aktuelles.

Praxis: Grundausbildung und Sonderfahrten

Für den Ersterwerb von A1, A2 oder A sind wie beim Auto 12 besondere Ausbildungsfahrten à 45 Minuten Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit (§ 5 Abs. 3 FahrschAusbO, Anlage 4). Zuvor soll die Grundausbildung möglichst abgeschlossen sein (§ 5 Abs. 2 FahrschAusbO). Eine Mindestzahl an Übungsstunden gibt es nicht.

Auf dem Motorrad fahren Sie in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Sonderfahrten überwiegend voraus, Ihr Fahrlehrer folgt und spricht über Funk mit Ihnen (§ 5 Abs. 9 FahrschAusbO). Bei uns bilden Andreas, Winfried, Jörg und Thomas in der Klasse A aus.

Eigene Schutzkleidung und Kopfhörer

Die Motorradausbildung führen wir ohne Ausnahme nur mit eigener Schutzkleidung und eigenen Kopfhörern für die Funkanlage durch. Zur Schutzkleidung gehören Helm, Motorradjacke und Motorradhose, Handschuhe und feste Stiefel. Planen Sie diese Anschaffung vor der ersten Fahrstunde ein.

Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A

Wer bereits A1 oder A2 besitzt, kann bei uns die Aufstiegsprüfung in die nächste Klasse machen. Für den Weg zu A gilt: Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 ist die Klasse A ab 20 Jahren möglich, ohne Vorbesitz erst ab 24 Jahren (§ 10 FeV). Wie viel Ausbildung Sie für den Aufstieg brauchen, besprechen wir individuell.

Gut zu wissen: Wer A1 oder A2 mindestens zwei Jahre besitzt, braucht für den Aufstieg keine vorgeschriebene Mindestzahl an Theoriestunden und Sonderfahrten, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung gilt in diesem Fall nicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 und 7 FahrschAusbO). Die praktische Prüfung bleibt. Ihr Fahrlehrer begleitet Sie erst zur Prüfung, wenn er überzeugt ist, dass Sie die größere Maschine sicher beherrschen.

Sie sind länger nicht gefahren und fühlen sich unsicher? Auch Auffrischungsstunden sind möglich. Sprechen Sie uns an.

Planen Sie zusätzlich den Autoführerschein, können Sie die Klasse B kompakt im Intensivkurs machen. Mit einer vorhandenen Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff der nächsten Klasse auf mindestens 6 Doppelstunden (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO).

Saisonplanung: Theorie im Winter, Praxis im Frühjahr

Wer im Frühjahr fahren will, sollte die Theorie im Herbst oder Winter erledigen. Die Theorieprüfung bleibt 12 Monate gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung folgen (§ 18 Abs. 2 FeV). Wer im November die Theorie besteht, hat also die ganze folgende Saison Zeit. Mehr dazu im Ratgeber Motorradsaison: Theorie im Winter, Praxis im Frühjahr.

Für Anmeldung und Beratung kommen Sie in die Goßlerstraße oder nach Geismar, oder Sie nutzen unser Anmeldeformular.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich den Motorradführerschein machen?

Den Motorradführerschein A1 dürfen Sie ab 16 Jahren machen, A2 ab 18 und A ab 24 Jahren direkt oder ab 20 Jahren nach zwei Jahren A2 (§ 10 FeV).

Wie viele Theoriestunden brauche ich für das Motorrad?

Für den Motorradführerschein sind 16 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten Pflicht, 12 Grundstoff und 4 Zusatzstoff. Mit vorhandener Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6 Doppelstunden, die 4 Doppelstunden Zusatzstoff bleiben (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO).

Wie viele Sonderfahrten sind Pflicht?

Beim Ersterwerb sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit (Anlage 4 FahrschAusbO).

Stellt die Fahrschule Schutzkleidung?

Nein, die Ferienfahrschule Ilsemann stellt keine Schutzkleidung. Wir bilden ohne Ausnahme nur mit eigener Schutzkleidung und eigenen Kopfhörern aus.

Kann ich von A2 auf A aufsteigen?

Ja, von A2 auf A steigen Sie nach zwei Jahren A2 ab 20 Jahren auf. Die Aufstiegsprüfung können Sie bei uns ablegen.

Wann sollte ich mich anmelden?

Für den Motorradführerschein melden Sie sich am besten im Herbst oder Winter an. Dann erledigen Sie die Theorie in der kalten Jahreszeit und starten im Frühjahr mit der Praxis.

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