Die Mindestdauer ergibt sich aus zwei Vorschriften: dem Pflichtumfang je Klasse (§ 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8) und der Obergrenze von zwei Doppelstunden pro Tag (§ 4 Abs. 6 FahrschAusbO).
| Klasse | Pflicht-Doppelstunden (Grundstoff + Zusatzstoff) | Rechnerische Mindestdauer |
|---|---|---|
| B | 12 + 2 = 14 | 7 Unterrichtstage |
| AM | 12 + 2 = 14 | 7 Unterrichtstage |
| A1, A2, A | 12 + 4 = 16 | 8 Unterrichtstage |
| T | 12 + 6 = 18 | 9 Unterrichtstage |
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht nur mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO). Für Klasse B wären das 8 Doppelstunden, also mindestens 4 Unterrichtstage. Wie viele Tage unser Theorie-Intensivkurs konkret umfasst und für welche Klassen er angeboten wird, erfahren Sie bei der Anmeldung.



