Für Klasse B schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten vor: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (§ 4 FahrschAusbO, Anlage 2.8). Gleichzeitig soll der Unterricht zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten (§ 4 Abs. 6 FahrschAusbO).
Daraus ergibt sich eine einfache Rechnung:
| Wert | |
|---|---|
| Pflicht-Doppelstunden Klasse B | 14 |
| Höchstens pro Tag | 2 |
| Mindestdauer der Theorie | 7 Unterrichtstage |
Schneller geht die Pflichttheorie nicht. Online-Unterricht als Abkürzung scheidet ebenfalls aus, denn der Unterricht setzt die physische Präsenz voraus (§ 4 Abs. 1b FahrschAusbO). Wer schon eine andere Fahrerlaubnis hat, etwa AM oder A1, braucht nur mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO) und ist entsprechend schneller.
Wie ein reiner Theorie-Intensivkurs diese Untergrenze nutzt, zeigt die Seite Theorie-Intensivkurs.





