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Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: was Sie wissen müssen

Für den Führerscheinantrag brauchen Sie einen Sehtest, der höchstens zwei Jahre alt ist (§ 12 FeV), und den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV). Beides erledigen Sie, bevor Sie den Antrag stellen. Den Sehtest machen viele Optiker, den Erste-Hilfe-Kurs bieten anerkannte Hilfsorganisationen und private Anbieter an.

Hier lesen Sie, was im Sehtest passiert, was Sie im Erste-Hilfe-Kurs lernen und wie Sie beides zeitlich einplanen.

Theorieraum der Ferienfahrschule Ilsemann

Der Sehtest: was geprüft wird

Beim Sehtest wird Ihre Tagessehschärfe geprüft. Für Klasse B ist eine bestimmte Mindestsehschärfe vorgeschrieben, die Sie gegebenenfalls mit Brille oder Kontaktlinsen erreichen dürfen. Den Test dürfen nur amtlich anerkannte Sehteststellen durchführen, das sind zum Beispiel viele Optiker. Der Test dauert nur wenige Minuten.

Erreichen Sie den Wert nur mit Sehhilfe, wird das im Führerschein vermerkt. Sie müssen dann beim Fahren immer Brille oder Kontaktlinsen tragen. Bestehen Sie den Sehtest nicht, ist ein augenärztliches Gutachten nötig.

Wie lange der Sehtest gültig ist

Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (§ 12 FeV). Wer sehr früh mit der Planung beginnt, sollte das im Blick haben. Machen Sie den Sehtest am besten erst, wenn der Zeitraum für Ihre Ausbildung feststeht.

Der Erste-Hilfe-Kurs

Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV) und dauert meist einen Tag. Sie lernen unter anderem:

  • Unfallstelle absichern und Notruf absetzen
  • Bewusstlose in die stabile Seitenlage bringen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung und den Einsatz eines Defibrillators
  • Blutungen stillen und Verletzte betreuen

Den Kurs bieten anerkannte Hilfsorganisationen und private Anbieter an, auch in Göttingen. Achten Sie darauf, dass der Kurs für den Führerschein anerkannt ist, und heben Sie die Teilnahmebescheinigung gut auf.

Die richtige Reihenfolge

  1. Zeitraum für die Ausbildung festlegen, bei einem Ferienkurs den Platz anfragen
  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs machen, beides geht auch in derselben Woche
  3. Biometrisches Passfoto besorgen
  4. Antrag stellen, in der Stadt Göttingen circa vier bis fünf Wochen vor dem geplanten Prüfungszeitraum oder früher

Die komplette Liste mit allen Fristen steht im Ratgeber Checkliste Führerschein.

Typische Stolperfallen

  • Erste-Hilfe-Kurs zu spät gebucht. Gerade vor den Sommerferien sind Kurse schnell voll.
  • Sehtest zu alt. Wer den Antrag Monate später stellt, muss eventuell neu testen.
  • Falscher Kurs. Ein Kurs für Betriebsersthelfer oder ein Kurs für Kita-Eltern kann abweichen. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob er für den Führerschein gilt.
  • Bescheinigung verloren. Ohne Nachweis kein Antrag. Machen Sie ein Foto und bewahren Sie das Original auf.

Sehhilfe im Führerschein

Brauchen Sie zum Erreichen der vorgeschriebenen Sehschärfe eine Brille oder Kontaktlinsen, wird das als Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen. Ab dann müssen Sie beim Fahren immer Ihre Sehhilfe tragen, auch auf kurzen Strecken. Wer später zum Beispiel nach einer Augenoperation keine Sehhilfe mehr braucht, kann die Eintragung mit einem neuen Sehtest ändern lassen.

Auch in der Fahrschule gilt: Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen zu jeder Fahrstunde und zur Prüfung mit. Ohne die vorgeschriebene Sehhilfe darf die Prüfung nicht stattfinden.

Ein Tipp für die Planung: Viele Optiker machen den Sehtest ohne Termin, Erste-Hilfe-Kurse dagegen sind feste Termine, oft am Wochenende. Buchen Sie deshalb zuerst den Erste-Hilfe-Kurs und legen Sie den Sehtest in dieselbe Woche.

Danach geht es los

Sind Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Antrag erledigt, steht Ihrer Ausbildung nichts im Weg. Bei der Ferienfahrschule Ilsemann machen Sie Klasse B auf Wunsch kompakt im Intensivkurs in 12 Werktagen, 4 oder 6 Wochen.

Die Ferienfahrschule Ilsemann hat zwei Standorte in Göttingen: die Goßlerstraße 35 nahe der Uni (Telefon 0551 36011, Büro dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) und die Hauptstraße 27a in Geismar (Telefon 0551 794238, Büro montags und mittwochs von 16 bis 18 Uhr). Ihren Platz im nächsten Kurs fragen Sie am schnellsten über das Formular unten oder die Kontaktseite an.

Häufige Fragen

Wie lange ist der Sehtest für den Führerschein gültig?

Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein (§ 12 FeV).

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV), meist an einem Tag.

Wo mache ich den Sehtest?

Bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle, zum Beispiel bei vielen Optikern, oder beim Augenarzt.

Brauche ich für Klasse BE einen neuen Erste-Hilfe-Kurs?

Wer bereits Klasse B hat, hat den Nachweis schon erbracht. Ob für eine Erweiterung neue Nachweise nötig sind, sagt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde.

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